Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Lieferungen von:
Bardowicker Wasserweg 41a
21339 Lüneburg
Telefon: +49 155 6315 9591
E-Mail: kontakt@tannentraum.hamburg
USt-IdNr.: DE 455 418 820
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, auch wenn Tannentraum Hamburg nicht ausdrücklich widerspricht; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von Tannentraum Hamburg schriftlich anerkannt werden.
Telefonische oder mündliche Absprachen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Angebote sind unverbindlich und hinsichtlich anderweitigen Verkaufs freibleibend, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von Tannentraum Hamburg in Textform (dies kann per E-Mail erfolgen) bestätigt ist.
Erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung behält sich Tannentraum Hamburg das Recht auf Schadenersatzforderungen vor.
Tannentraum Hamburg erbringt je nach Vereinbarung die Lieferung, den Aufbau, die Dekoration, die Beleuchtung und die Abholung von Weihnachtsbäumen. Auf Wunsch übernehmen wir auch ausschließlich die Dekoration an vom Auftraggeber oder von Dritten gestellten und aufgestellten Bäumen sowie die Dekoration großer Solitärbäume über eine Hubarbeitsbühne.
Die eingesetzte Dekoration (Kugeln, Lichterketten, Textilien und Ähnliches) wird leihweise für die Dauer der vereinbarten Standzeit überlassen und bleibt Eigentum von Tannentraum Hamburg. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Die Liefer- und Aufbautermine werden zwischen dem Auftraggeber und Tannentraum Hamburg abgesprochen und sind als annähernd zu betrachten. Der vereinbarte Zeitpunkt gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die weder von Tannentraum Hamburg noch von deren Lieferanten zu vertreten sind.
Bei einem Verzug ist der Auftraggeber verpflichtet, Tannentraum Hamburg eine angemessene Nachfrist zu setzen. Alle Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, sind ausgeschlossen, es sei denn, Tannentraum Hamburg kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Betriebsstörungen, Import- und Exportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen und Fälle höherer Gewalt – unter anderem Arbeitskräftemangel, Transportmangel, Feuerschäden, frühzeitiger Kälteeinbruch, ungewöhnlich starke Schnee- oder Regenfälle, Schädlingsbefall, Pflanzenkrankheiten oder sonstige Störungen, die die Gewinnung, die Qualität oder den Transport der Ware wesentlich beeinträchtigen – entbinden Tannentraum Hamburg von der Lieferungsverpflichtung. Sind Nachlieferungen in angemessener Frist möglich, ist Tannentraum Hamburg berechtigt, nachzuliefern.
Die gelieferten Nordmanntannen sind ein Naturprodukt. Deren naturgegebene Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind stets zu beachten. Die Ware wird in handelsüblicher Qualität geliefert. Maßangaben gelten als ungefähr; Abweichungen bis zu 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Eventuell nicht gerade gewachsene Äste, Zweige und Spitzen des Baumes geben keinen Grund zur Reklamation.
Soweit Tannentraum Hamburg ausschließlich die Dekoration übernimmt, liegt die Verantwortung für Aufstellung, Ballastierung und Standsicherheit der Bäume beim Auftraggeber beziehungsweise dem aufstellenden Unternehmen.
Vor Beginn von Höhenarbeiten – etwa der Dekoration über eine Hubarbeitsbühne – ist uns die Standsicherheit des Baums durch das aufstellende Unternehmen schriftlich zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung nehmen wir die Arbeiten an dem betreffenden Baum nicht auf.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Bäume zum vereinbarten Termin aufgestellt und zugänglich sind und die erforderliche Stromversorgung bereitsteht. Verzögert sich der Einsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechnen wir eine Ausfallpauschale von 650 € je Einsatztag. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Wir behalten uns vor, Bäume abzulehnen, die aufgrund ihres Zustands oder ihrer Aufstellung kein angemessenes Dekorationsergebnis zulassen. Der Auftraggeber wird hierüber vor Beginn der Arbeiten informiert.
Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt der Mehrwertsteuersatz, der bei Leistungsende gültig ist; Leistungsende ist in der Regel der Tag des Abbaus der Dekoration beziehungsweise der Abholung des Baums.
Tannentraum Hamburg ist grundsätzlich berechtigt, Anzahlungen zu verlangen. Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig und erfolgt in der Regel nach dem Aufbau. Wird das Zahlungsziel überschritten, tritt ohne weitere Verständigung Verzug ein. Tannentraum Hamburg behält sich in diesem Fall die Berechnung der marktüblichen Verzugszinsen und -kosten vor.
Zahlungen an Dritte, an Vermittler oder Vertreter werden nur anerkannt, wenn sich die betreffende Person mit einer schriftlichen Inkassovollmacht von Tannentraum Hamburg ausweisen kann. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Vorhandene Mängel müssen unmittelbar beim Aufbau entweder direkt bei den Mitarbeitern oder telefonisch bei der Geschäftsführung von Tannentraum Hamburg angezeigt werden. Der Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Tannentraum Hamburg ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Die während der Standzeit überlassene Dekoration (Kugeln, Lichterketten, Textilien und Ähnliches) bleibt Eigentum von Tannentraum Hamburg. Der Auftraggeber haftet für Beschädigung und Verlust der überlassenen Gegenstände während der Standzeit; normale Abnutzung ist ausgenommen. Bei Verlust oder Beschädigung verpflichtet sich der Auftraggeber, Tannentraum Hamburg den Schaden zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Tannentraum Hamburg schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die im Zusammenhang mit äußeren Einwirkungen auf den aufgestellten Baum durch Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel und Schnee entstehen.
Im Übrigen haftet Tannentraum Hamburg nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tannentraum Hamburg nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Tannentraum Hamburg (Lüneburg). Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Tannentraum Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand: Oktober 2026